Zweckerklärung

Yourstuffmade pty ltd, firmierend als Goodbandmerch, ist gesetzlich verpflichtet, sich bei allen Entscheidungen zu einem höheren Standard der Rechenschaftspflicht zu verpflichten, auch bei Führungswechseln oder Kapitalerhöhungen. Es signalisiert unseren Investoren, unserer Community, unseren Mitarbeitern und Direktoren, dass unsere Mission im Kern unseres Handelns verankert ist.

Diese gesetzliche Anforderung ist eine Verpflichtung, die Auswirkungen von Entscheidungen auf alle Beteiligten – Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, die Gemeinschaft und die Umwelt – zu berücksichtigen. Dies steht im Einklang mit unserer Gesamtmission, den Raum, mit dem wir handeln, zum Besseren zu verändern und messbare positive Veränderungen herbeizuführen.

Yourstuffmade pty ltd
ACN 645 589 804
 
Beschluss des Einzelmitglieds gemäß Abschnitt 249B(1) des Corporations Act 2001 (Cth)
Der Unterzeichner, der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Beschlusses das einzige Mitglied der Gesellschaft ist, befürwortet die folgenden Beschlüsse:
Dass die Satzung des Unternehmens geändert wird durch:
1. Zweckerklärungsklausel
a „Der Zweck des Unternehmens besteht darin, den Aktionären Renditen zu bieten und gleichzeitig einen insgesamt positiven Einfluss auf die Gesellschaft und die Umwelt zu haben.“
2. Stakeholder-Klausel
1 Bei der Erfüllung ihrer Pflichten gemäß dieser Satzung, der geltenden Unternehmensgesetzgebung und dem allgemeinen Recht müssen die Direktoren oder anderen leitenden Angestellten der Gesellschaft Folgendes tun:
(a) werden die folgenden Faktoren in ihre Überlegungen einbeziehen:
(i) die wahrscheinlichen langfristigen Folgen einer Entscheidung oder Handlung des Unternehmens; Und
(ii) die Interessen der Mitarbeiter des Unternehmens; Und
(iii) die Notwendigkeit, die Geschäftsbeziehungen des Unternehmens zu Lieferanten, Kunden und anderen zu fördern; Und
(iv) die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf die Gemeinschaft und die Umwelt; Und
(v) die Attraktivität des Unternehmens, seinen Ruf für hohe Standards im Geschäftsgebaren aufrechtzuerhalten; Und
(vi) die Interessen der Gesellschafter; Und
(vii) die Fähigkeit des Unternehmens, insgesamt einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft und die Umwelt zu haben; Und
(b) Einer bestimmten in Absatz (a) genannten Angelegenheit muss kein Vorrang vor einer anderen Angelegenheit (in Absatz (a) oder anders) eingeräumt werden.
Datum: 15.08.22
Von Liam Byrne signiert
Titel – CEO/Gründer